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   LAG Berlin, 15.10.1992 - 7 Sa 58/92   

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https://dejure.org/1992,5959
LAG Berlin, 15.10.1992 - 7 Sa 58/92 (https://dejure.org/1992,5959)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15.10.1992 - 7 Sa 58/92 (https://dejure.org/1992,5959)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 7 Sa 58/92 (https://dejure.org/1992,5959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsvertrag; Kündigung; Personalrat; Mitbestimmungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Personalrat: Mitbestimmung bei Kündigung - EinigungsV

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Berlin, 15.10.1992 - 7 Sa 58/92
    Die Unzumutbarkeit darf deswegen nicht aus anderen Gründen als den in Ziff. 1 und Ziff. 2 des Abs. 5 EV bezeichneten Tätigkeiten oder Verhaltensweisen hergeleitet werden (BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter A.II.1.c) der Entscheidungsgründe).

    Mit dem Merkmal "erscheint" hebt das Gesetz nicht auf eine intern ermittelbare Lage, sondern auf die vordergründige Erscheinung der Verwaltung mit diesem Mitarbeiter ab (BAG Urteil vom 11. Juni 1992, a.a.O.).

  • LAG Berlin, 25.11.1991 - 12 Sa 64/91

    Personalrat: Mitbestimmung bei Kündigung nach dem EinigungsV

    Auszug aus LAG Berlin, 15.10.1992 - 7 Sa 58/92
    Der nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz gebildete Personalrat hat (bis zum 15.12.1992) bei außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen nach Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 und 4 der Anlage I zum Einigungsvertrag (hier: Kündigung eines Beschäftigten im Polizeibereich, dessen Dienststelle im Ostteil Berlins organisatorisch nicht aufrechterhalten, sondern in eine Dienststelle im Westteil der Stadt eingegliedert wurde) kein Mitbestimmungsrecht nach §§ 87 Nr. 9, 79 Abs. 1 PersVG Berlin, sondern nur die Beteiligungsrechte nach §§ 79, 77, 72 BPersVG-DDR (§ 6 Nr. 4 Buchst a) des zweiten Gesetzes über die Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts vom 10.12.1990; nach Art II des 4. ÄndGPersVG vom 26.6.1992 = GBl S 210 - nur bis zum 15.12.1992 in Kraft) (ebenso OVG Berlin, Beschlüsse vom 4.9.1992, PV Bln 24.91 und 27.91; aA: LAG Berlin, Urteil vom 25.11.1991 - 12 Sa 64/91 ).

    Eine solche Kündigung verliert ihre Eigenschaft als "Kündigung nach dem Einigungsvertrag" nicht deswegen, weil für den Arbeitnehmer, der in dem beigetretenen Teil Berlins wohnt und in dem Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz schon vor dem 3. Oktober 1990 galt, eingesetzt wird, ein nach den Bestimmungen des Berliner Personalvertretungsgesetzes gewählter Personalrat zuständig ist (ebenso anscheinend: OVG Berlin, Fachsenat für Personalvertretungssachen, in Entscheidungen vom September 1992; anderer Ansicht: LAG Berlin Urteil vom 25. November 1991 - 12 Sa 64/91 -).

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